Kurztitel

Gehaltsgesetz 1956

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 63 a,

Inkrafttretensdatum

01.09.1998

Außerkrafttretensdatum

30.09.2007

Text

Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

  § 63a. Dem Lehrer gebührt für die Teilnahme an mindestens

zweitägigen Schulveranstaltungen mit Nächtigung, sofern er die

pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine

Abgeltung. Sie beträgt für jeden Tag

  in den Verwendungsgruppen L PA und L 1 .......   11,6 Promille

  in den Verwendungsgruppen L 2 ................    9,4 Promille und

  in der Verwendungsgruppe L 3 .................    6,0 Promille

des Gehalts der Gehaltsstufe 11 der Verwendungsgruppe L 1.