(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. Nr. 219/1950)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1950,)
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 16. August 1935 im Generalsekretariat des Völkerbundes hinterlegt; das Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 3, Absatz 2, für Österreich am 16. August 1936 in Kraft.
Das Übereinkommen wurde bis zum heutigen Tage von nachstehenden Staaten ratifiziert: Südafrikanische Union (diese Ratifikation wird jedoch erst wirksam werden, wenn die Ratifikationen Großbritanniens, Deutschlands, Frankreichs und Italiens durch den Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes eingetragen sein werden), Deutschland, Australien einschließlich des Gebietes von Nauru, Österreich, Belgien ohne Belgisch-Kongo und ohne die unter belgischem Mandate gelegenen Gebiete, Bulgarien, Chile, China, Dänemark ohne Grönland (das Übereinkommen wird jedoch für Dänemark erst dann in Kraft treten, wenn es auch durch Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien und die Niederlande ratifiziert sein wird), Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Freistaat Irland, Indien, Italien, Japan einschließlich Koreas, Formosas, Karafutos, des Pachtgebietes von Kouran-Toung und der Südseeinseln unter japanischem Mandate, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Nikaragua, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal ohne Kolonien, Rumänien, Schweden, Schweiz, Tschechoslowakei, Uruguay, Venezuela und Jugoslawien.
Gegenwärtig sind folgende Staaten nicht mehr Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation:
Deutsches Reich, Estland, Japan, Jugoslawien, Litauen, Nikaragua, Rumänien, Spanien
Dänemark
Bedingte Ratifikation.
Südafrikanische Union
Bedingte Ratifikation.
Myanmar
Auf Grund der Gesetzgebung vom Jahre 1935 hat Birma seit 1. April 1937 aufgehört, einen Teil Indiens zu bilden. Es ist vereinbart worden, daß Birma für die von Indien bis 31. März 1937 ratifizierten 14 Übereinkommen gebunden bleibt. Das angeführte Datum ist das, zu welchem die Ratifikation Indiens eingetragen wurde.
Pakistan
Pakistan, das seit 15. August 1947 aufgehört hat, einen Teil Indiens zu bilden und das am 31. Oktober 1947 Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation geworden ist, hat das Internationale Arbeitsamt mit einem Schreiben vom 26. Jänner 1948 in Kenntnis gesetzt, daß es sich verpflichten würde, die von der indischen Regierung ratifizierten Übereinkommen weiter gelten zu lassen. Das angeführte Datum ist das, zu welchem die Ratifikation Indiens eingetragen wurde.