Eine schriftliche Erklärung im Sinne des § 236d BDG 1979 führt bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes zum Eintritt des Ruhestandes, ohne dass es dazu eines (konstitutiven) Bescheides der Dienstbehörde bedürfte (VwGH 22.9.2021, Ra 2020/12/0040).Eine schriftliche Erklärung im Sinne des Paragraph 236 d, BDG 1979 führt bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes zum Eintritt des Ruhestandes, ohne dass es dazu eines (konstitutiven) Bescheides der Dienstbehörde bedürfte (VwGH 22.9.2021, Ra 2020/12/0040).