Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2025/09/0067

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0067

Entscheidungsdatum

19.12.2025

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das VwG hat zu Unrecht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen, wenn es seine Entscheidung ausschließlich auf Umstände gestützt hat, die nicht Gegenstand des bisherigen Verfahrens waren und zu denen auch kein Parteiengehör eingeräumt worden war (VwGH 29.5.2019, Ra 2017/06/0122), darf es doch in seine rechtliche Würdigung keine Sachverhaltselemente einbeziehen, die der Partei nicht bekannt waren (VwGH 30.9.2015, Ra 2015/06/0007; VwGH 4.3.2024, Ra 2023/06/0232 und 0233).

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090067.L02

Im RIS seit

20.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2026

Dokumentnummer

JWR_2025090067_20251219L02