Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2025/11/0089
Entscheidungsdatum
18.08.2025
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/06/0016 B 21. März 2016 RS 1 (hier: Stattgebung - Nichtzulassung als Vertreterin gemäß § 10 Abs. 3 AVG)
Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Im Provisorialverfahren betreffend die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung geht es nicht um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses, sondern einzig und allein um die Auswirkungen eines (möglichen) sofortigen Vollzuges dieses Erkenntnisses (vgl. den hg. Beschluss vom 8. Juni 2012, Zl. AW 2012/05/0021).Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Im Provisorialverfahren betreffend die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung geht es nicht um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses, sondern einzig und allein um die Auswirkungen eines (möglichen) sofortigen Vollzuges dieses Erkenntnisses vergleiche den hg. Beschluss vom 8. Juni 2012, Zl. AW 2012/05/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025110089.L01
Im RIS seit
28.10.2025
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Dokumentnummer
JWR_2025110089_20250818L01