Verwaltungsgerichtshof
15.03.2018
Ra 2018/06/0016
GRS wie Ra 2016/06/0016 B 21. März 2016 RS 1
Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Im Provisorialverfahren betreffend die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung geht es nicht um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses, sondern einzig und allein um die Auswirkungen eines (möglichen) sofortigen Vollzuges dieses Erkenntnisses vergleiche den hg. Beschluss vom 8. Juni 2012, Zl. AW 2012/05/0021).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060016.L01