Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/06/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/06/0016 B 21. März 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Im Provisorialverfahren betreffend die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung geht es nicht um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses, sondern einzig und allein um die Auswirkungen eines (möglichen) sofortigen Vollzuges dieses Erkenntnisses vergleiche den hg. Beschluss vom 8. Juni 2012, Zl. AW 2012/05/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060016.L01