Verwaltungsgerichtshof
21.03.2016
Ra 2016/06/0016
Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Im Provisorialverfahren betreffend die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung geht es nicht um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses, sondern einzig und allein um die Auswirkungen eines (möglichen) sofortigen Vollzuges dieses Erkenntnisses vergleiche den hg. Beschluss vom 8. Juni 2012, Zl. AW 2012/05/0021).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016060016.L01