Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2022/16/0118
Entscheidungsdatum
09.05.2025
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/17/0100 E 27. Oktober 2008 RS 2
Stammrechtssatz
Zu jenen Merkmalen, deren Fehlen einen Bescheid gar nicht erst entstehen lässt, gehört die Nennung eines Adressaten. Aus einem Bescheid muss hervorgehen, an wen er sich richtet, da jede individuelle Norm an eine oder mehrere bestimmte Personen adressiert sein muss.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022160118.L01
Im RIS seit
28.05.2025
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2025
Dokumentnummer
JWR_2022160118_20250509L01