Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2022/07/0025
Entscheidungsdatum
29.08.2024
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
UVPG 2000 Anh1
UVPG 2000 §3 Abs2 idF 2018/I/080
VwGG §42 Abs2 Z1
Beachte
Besprechung in:
Besprechung in: wbl - Wirtschaftsrechtliche Blätter 4/2025, Seite 189 - 199;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/04/0109 E 21. Dezember 2023 RS 1 (hier § 3 Abs. 2 UVPG 2000 idF
BGBl. I Nr. 80/2018 und ohne den letzten Satz)
Stammrechtssatz
Die Einzelfallprüfung gemäß § 3 Abs. 2 UVPG 2000 idF BGBl. I Nr. 58/2017 ist nicht auf betreffend das zu prüfende Vorhaben und nach dem maßgeblichen Tatbestand des Anhangs 1 zum UVPG 2000 gleichartige Projekte einzuschränken. Vielmehr sind grundsätzlich Vorhaben zu berücksichtigen, die insofern schutzgutbezogen im räumlichen Zusammenhang mit dem zu prüfenden Vorhaben stehen, als Wechselwirkungen ihrer Auswirkungen mit den Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens auf einzelne Schutzgüter im für die Umwelt erheblichen Ausmaß nicht von vornherein ausgeschlossen werden können (vgl. VwGH 17.12.2019, Ro 2018/04/0012). Diese Rechtsprechung ist auf die Einzelfallprüfung nach § 3a Abs. 6 UVPG 2000 idF BGBl. I Nr. 80/2018 übertragbar.Die Einzelfallprüfung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, UVPG 2000 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2017, ist nicht auf betreffend das zu prüfende Vorhaben und nach dem maßgeblichen Tatbestand des Anhangs 1 zum UVPG 2000 gleichartige Projekte einzuschränken. Vielmehr sind grundsätzlich Vorhaben zu berücksichtigen, die insofern schutzgutbezogen im räumlichen Zusammenhang mit dem zu prüfenden Vorhaben stehen, als Wechselwirkungen ihrer Auswirkungen mit den Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens auf einzelne Schutzgüter im für die Umwelt erheblichen Ausmaß nicht von vornherein ausgeschlossen werden können vergleiche VwGH 17.12.2019, Ro 2018/04/0012). Diese Rechtsprechung ist auf die Einzelfallprüfung nach Paragraph 3 a, Absatz 6, UVPG 2000 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2018, übertragbar.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070025.L01
Im RIS seit
08.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2026
Dokumentnummer
JWR_2022070025_20240829L02