Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/18/0090

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/18/0090

Entscheidungsdatum

18.03.2021

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behauptung der Revision, eine Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Vorbringens setze voraus, dieses Vorbringen "unter den Feststellungen" darzustellen, trifft nicht zu. Die Tatsachenfeststellungen einer Entscheidung dienen dazu, den der Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalt darzustellen. Sie dürfen sich hingegen gerade nicht auf die (bloße) Wiedergabe des Parteivorbringens beschränken. In der Beweiswürdigung der Entscheidung sollen im Übrigen die Gründe dargelegt werden, die das VwG dazu bewogen haben, gerade jenen Sachverhalt festzustellen. Dies erfordert eine Bezugnahme auf das Parteivorbringen nur insoweit, als es zum Verständnis der beweiswürdigenden Erwägungen des Gerichts notwendig ist.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180090.L01

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021

Dokumentnummer

JWR_2021180090_20210318L01

Rechtssatz für Ra 2021/18/0196

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/18/0196

Entscheidungsdatum

21.05.2021

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/18/0090 B 18. März 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behauptung der Revision, eine Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Vorbringens setze voraus, dieses Vorbringen "unter den Feststellungen" darzustellen, trifft nicht zu. Die Tatsachenfeststellungen einer Entscheidung dienen dazu, den der Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalt darzustellen. Sie dürfen sich hingegen gerade nicht auf die (bloße) Wiedergabe des Parteivorbringens beschränken. In der Beweiswürdigung der Entscheidung sollen im Übrigen die Gründe dargelegt werden, die das VwG dazu bewogen haben, gerade jenen Sachverhalt festzustellen. Dies erfordert eine Bezugnahme auf das Parteivorbringen nur insoweit, als es zum Verständnis der beweiswürdigenden Erwägungen des Gerichts notwendig ist.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180196.L01

Im RIS seit

28.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021

Dokumentnummer

JWR_2021180196_20210521L01