Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/11/0233

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2018/11/0233

Entscheidungsdatum

25.01.2019

Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3;

Rechtssatz

Das FSG 1997 enthält für eine gesonderte Verfügung, wonach nach Ablauf der Entzugsdauer - sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein positives amtsärztliches Gutachten beigebracht worden sein - die Lenkberechtigung bis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung entzogen bleibt, keine Rechtsgrundlage. Die Rechtsfolge des Nichtendens der Entziehungszeit ergibt sich für den Fall des Nichtbefolgens einer - rechtskräftigen - Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens vielmehr bereits ex lege aus Paragraph 24, Absatz 3, sechster Satz FSG 1997.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110233.L02

Im RIS seit

01.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2019

Dokumentnummer

JWR_2018110233_20190125L02

Rechtssatz für Ra 2021/11/0165

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0165

Entscheidungsdatum

13.12.2023

Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/11/0233 E 25. Jänner 2019 RS 2 (hier: nur der letzte Satz)

Stammrechtssatz

Das FSG 1997 enthält für eine gesonderte Verfügung, wonach nach Ablauf der Entzugsdauer - sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein positives amtsärztliches Gutachten beigebracht worden sein - die Lenkberechtigung bis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung entzogen bleibt, keine Rechtsgrundlage. Die Rechtsfolge des Nichtendens der Entziehungszeit ergibt sich für den Fall des Nichtbefolgens einer - rechtskräftigen - Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens vielmehr bereits ex lege aus Paragraph 24, Absatz 3, sechster Satz FSG 1997.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021110165.L03

Im RIS seit

16.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2024

Dokumentnummer

JWR_2021110165_20231213L04