Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2021/05/0082
Entscheidungsdatum
29.07.2021
Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8BauO OÖ 1994 §31 Abs4
BauRallg
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/05/0083
Ra 2021/05/0084
Ra 2021/05/0085
Ra 2021/05/0086
Ra 2021/05/0087
Ra 2021/05/0088
Ra 2021/05/0089
Ra 2021/05/0090
Ra 2021/05/0091
Ra 2021/05/0092
Ra 2021/05/0093
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/05/0044 E 13. November 2012 RS 1
Stammrechtssatz
Die Baubehörde hat selbst dort, wo die Widmungskategorie dem Nachbarn keinen Immissionsschutz gewährt, zu überprüfen, ob durch das Bauvorhaben an der Grundgrenze schädliche Umwelteinwirkungen entfaltet werden (Hinweis E vom 20. April 2001, 99/05/0247). Denn die im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigenden subjektiv-öffentlichen Rechte sind zwar im § 31 Abs. 4 OÖ BauO 1994 geregelt. Sie sind in dieser Bestimmung aber nicht taxativ aufgezählt, was aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" hervorgeht.Die Baubehörde hat selbst dort, wo die Widmungskategorie dem Nachbarn keinen Immissionsschutz gewährt, zu überprüfen, ob durch das Bauvorhaben an der Grundgrenze schädliche Umwelteinwirkungen entfaltet werden (Hinweis E vom 20. April 2001, 99/05/0247). Denn die im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigenden subjektiv-öffentlichen Rechte sind zwar im Paragraph 31, Absatz 4, OÖ BauO 1994 geregelt. Sie sind in dieser Bestimmung aber nicht taxativ aufgezählt, was aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" hervorgeht.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050082.L07
Im RIS seit
31.08.2021
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021
Dokumentnummer
JWR_2021050082_20210729L02