Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2023/01/0304
Entscheidungsdatum
19.09.2024
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/01/0410 B 14. Dezember 2022 RS 3
Stammrechtssatz
Die "Durchsuchung von Menschen" nach § 40 Abs. 1 SPG 1991 ist nicht Selbstzweck. Sie ist final darauf gerichtet, sicherzustellen, dass die untersuchte Person während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer Personen gefährdet bzw. dass sie nicht flüchtet (vgl. VwGH 29.7.1998, 97/01/0102, 0103).Die "Durchsuchung von Menschen" nach Paragraph 40, Absatz eins, SPG 1991 ist nicht Selbstzweck. Sie ist final darauf gerichtet, sicherzustellen, dass die untersuchte Person während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer Personen gefährdet bzw. dass sie nicht flüchtet vergleiche VwGH 29.7.1998, 97/01/0102, 0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010304.L03
Im RIS seit
15.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024
Dokumentnummer
JWR_2023010304_20240919L03