Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0410

Rechtssatz

Die "Durchsuchung von Menschen" nach Paragraph 40, Absatz eins, SPG 1991 ist nicht Selbstzweck. Sie ist final darauf gerichtet, sicherzustellen, dass die untersuchte Person während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer Personen gefährdet bzw. dass sie nicht flüchtet vergleiche VwGH 29.7.1998, 97/01/0102, 0103).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010410.L02