Verwaltungsgerichtshof
14.12.2022
Ra 2021/01/0410
Die "Durchsuchung von Menschen" nach Paragraph 40, Absatz eins, SPG 1991 ist nicht Selbstzweck. Sie ist final darauf gerichtet, sicherzustellen, dass die untersuchte Person während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer Personen gefährdet bzw. dass sie nicht flüchtet vergleiche VwGH 29.7.1998, 97/01/0102, 0103).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010410.L02