Verwaltungsgerichtshof
19.09.2024
Ra 2023/01/0304
GRS wie Ra 2021/01/0410 B 14. Dezember 2022 RS 3
Die "Durchsuchung von Menschen" nach Paragraph 40, Absatz eins, SPG 1991 ist nicht Selbstzweck. Sie ist final darauf gerichtet, sicherzustellen, dass die untersuchte Person während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer Personen gefährdet bzw. dass sie nicht flüchtet vergleiche VwGH 29.7.1998, 97/01/0102, 0103).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010304.L03