Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/19/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2020/19/0153

Entscheidungsdatum

16.02.2021

Index

20/02 Familienrecht
20/09 Internationales Privatrecht
22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Heiratsurkunde beweist als öffentliche Urkunde die Tatsache und den Zeitpunkt der Eheschließung, sie entfaltet hingegen keine Beweiskraft für Fragen zu den näheren Umständen der Eheschließung, insbesondere zur Bereitschaft der Ehepartner, die Ehe aus freien Stücken einzugehen, sowie dazu, ob für die Eheschließung ein Vermögensvorteil geleistet worden ist vergleiche etwa VwGH 16.4.1999, 99/18/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020190153.L04

Im RIS seit

23.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2020190153_20210216L03