Bei der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten geht es um ein "civil right" iSd. Art. 6 MRK, weshalb die Durchführung der Verhandlung essenziell ist, um Fragen an den Sachverständigen richten zu können und den für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu gewinnen (vgl. VwGH 25.5.2016, Ra 2016/11/0057).Bei der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten geht es um ein "civil right" iSd. Artikel 6, MRK, weshalb die Durchführung der Verhandlung essenziell ist, um Fragen an den Sachverständigen richten zu können und den für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu gewinnen vergleiche VwGH 25.5.2016, Ra 2016/11/0057).