Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2020/03/0054
Entscheidungsdatum
30.09.2020
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn
Norm
AVG §8EisenbahnG 1957 §31e
EisenbahnG 1957 §31f
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/03/0058
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/03/0131 B 2. Februar 2020 RS 2
Stammrechtssatz
Die Parteistellung im eisenbahnrechtlichen Bauverfahren ermöglicht es geltend zu machen, dass durch den Bau und den Betrieb der Tunnelanlage entstehende Schäden am Grundstück und gegebenenfalls Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können, damit gegebenenfalls Vorkehrungen zur Hintanhaltung solcher Schäden vorgeschrieben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030054.L06
Im RIS seit
10.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020
Dokumentnummer
JWR_2020030054_20200930L04