Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0131

Rechtssatz

Die Parteistellung im eisenbahnrechtlichen Bauverfahren ermöglicht es geltend zu machen, dass durch den Bau und den Betrieb der Tunnelanlage entstehende Schäden am Grundstück und gegebenenfalls Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können, damit gegebenenfalls Vorkehrungen zur Hintanhaltung solcher Schäden vorgeschrieben werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/03/0132

Ra 2019/03/0133

Ra 2019/03/0134

Ra 2019/03/0135

Ra 2019/03/0136

Ra 2019/03/0137

Ra 2019/03/0138

Ra 2019/03/0139

Ra 2019/03/0140

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030131.L02