Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2020/07/0063
Entscheidungsdatum
09.09.2020
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/14/0309 B 9. April 2020 RS 2
Stammrechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens bietet keine Handhabe dafür, eine im abgeschlossenen Verfahren von der Behörde (nunmehr auch VwG) ihrer Entscheidung zugrunde gelegte Beweiswürdigung oder Sachverhaltsannahme zu bekämpfen (vgl. VwGH 7.11.1995, 95/20/0223).Die Wiederaufnahme des Verfahrens bietet keine Handhabe dafür, eine im abgeschlossenen Verfahren von der Behörde (nunmehr auch VwG) ihrer Entscheidung zugrunde gelegte Beweiswürdigung oder Sachverhaltsannahme zu bekämpfen vergleiche VwGH 7.11.1995, 95/20/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070063.L05
Im RIS seit
02.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020
Dokumentnummer
JWR_2020070063_20200909L05