Verwaltungsgerichtshof
09.04.2020
Ra 2019/14/0309
Die Wiederaufnahme des Verfahrens bietet keine Handhabe dafür, eine im abgeschlossenen Verfahren von der Behörde (nunmehr auch VwG) ihrer Entscheidung zugrunde gelegte Beweiswürdigung oder Sachverhaltsannahme zu bekämpfen vergleiche VwGH 7.11.1995, 95/20/0223).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140309.L02