Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
94/12/0241
Entscheidungsdatum
25.03.1998
Index
L22006 Landesbedienstete Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm
AVG §56;
DP §22 Abs1 idF 1984/033 ;
DP/Stmk 1974 impl;
Rechtssatz
Die Remonstrationsmöglichkeit schließt für den Zeitraum, für den sie offensteht, wegen der Subsidiarität des Feststellungsbescheides vorübergehend den Antrag des Beamten auf Feststellung, ob die Befolgung dieser Weisung zu seinen Dienstpflichten gehört, aus. Ein verfrühter Antrag schadet aber nicht, wenn die Behörde erst nach Verlust der Remonstrationsmöglichkeit den Bescheid erläßt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X04
Im RIS seit
25.01.2001
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011
Dokumentnummer
JWR_1994120241_19980325X04