Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2017/07/0125
Entscheidungsdatum
21.06.2018
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/07/0126
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/03/0027 B 28. April 2017 RS 4
Stammrechtssatz
Bei der Prüfung des Vorliegens der entschiedenen Sache ist auch vom VwG von der rechtskräftigen Vorentscheidung auszugehen, ohne deren sachliche Richtigkeit nochmals zu überprüfen. Identität der Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber der früheren Entscheidung weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert hat und sich das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070125.L02
Im RIS seit
27.07.2018
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2018
Dokumentnummer
JWR_2017070125_20180621L02