Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2017/17/0723
Entscheidungsdatum
05.06.2018
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §44 Abs3;
VwGVG 2014 §44 Abs5;
Rechtssatz
Es müssten alle Parteien auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichten oder einem Zurückziehungsantrag betreffend die Verhandlung zustimmen, damit rechtmäßigerweise von der Durchführung der mündlichen Verhandlung abgesehen werden könnte (vgl. ausführlich VwGH 28.2.2018, Ra 2017/17/703).Es müssten alle Parteien auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichten oder einem Zurückziehungsantrag betreffend die Verhandlung zustimmen, damit rechtmäßigerweise von der Durchführung der mündlichen Verhandlung abgesehen werden könnte vergleiche ausführlich VwGH 28.2.2018, Ra 2017/17/703).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170723.L02
Im RIS seit
22.06.2018
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2019
Dokumentnummer
JWR_2017170723_20180605L02