Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/17/0723

Rechtssatz

Es müssten alle Parteien auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichten oder einem Zurückziehungsantrag betreffend die Verhandlung zustimmen, damit rechtmäßigerweise von der Durchführung der mündlichen Verhandlung abgesehen werden könnte vergleiche ausführlich VwGH 28.2.2018, Ra 2017/17/703).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170723.L02