Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/09/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/17/0723 E 5. Juni 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Es müssten alle Parteien auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichten oder einem Zurückziehungsantrag betreffend die Verhandlung zustimmen, damit rechtmäßigerweise von der Durchführung der mündlichen Verhandlung abgesehen werden könnte vergleiche ausführlich VwGH 28.2.2018, Ra 2017/17/703).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090107.L01