Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2023/01/0304
Entscheidungsdatum
19.09.2024
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/01/0373 E 5. Dezember 2017 RS 2 (hier ohne den ersten Satz)
Stammrechtssatz
Auch die Inaugenscheinnahme des bloßen, entkleideten Körpers eines Menschen kann eine Personendurchsuchung sein. § 40 Abs. 4 SPG unterscheidet für die Personendurchsuchung zwischen der Durchsuchung der Kleidung und der Besichtigung des Körpers des Menschen und darüber hinaus der Durchsuchung des Inneren dieses Körpers (vgl. VwGH 7.10.2003, 2001/01/0311).Auch die Inaugenscheinnahme des bloßen, entkleideten Körpers eines Menschen kann eine Personendurchsuchung sein. Paragraph 40, Absatz 4, SPG unterscheidet für die Personendurchsuchung zwischen der Durchsuchung der Kleidung und der Besichtigung des Körpers des Menschen und darüber hinaus der Durchsuchung des Inneren dieses Körpers vergleiche VwGH 7.10.2003, 2001/01/0311).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010304.L05
Im RIS seit
15.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024
Dokumentnummer
JWR_2023010304_20240919L05