Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/01/0203

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0203

Entscheidungsdatum

25.09.2018

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Erwägungen zur Beweiswürdigung können nur dann kurz ausfallen, wenn keine einander widersprechenden Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vorliegen. Bei Widersprüchen der Behauptungen und Aussagen einer Verfahrenspartei und sonstigen Ermittlungsergebnissen hingegen bedarf es einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen, bei der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen, damit der VwGH die Entscheidung des VwG auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüfen kann vergleiche VwGH 25.5.2016, 2013/06/0097, mwN).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010203.L02

Im RIS seit

30.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2018

Dokumentnummer

JWR_2017010203_20180925L02

Rechtssatz für Ra 2019/19/0149

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0149

Entscheidungsdatum

25.09.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/01/0203 E 25. September 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Die Erwägungen zur Beweiswürdigung können nur dann kurz ausfallen, wenn keine einander widersprechenden Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vorliegen. Bei Widersprüchen der Behauptungen und Aussagen einer Verfahrenspartei und sonstigen Ermittlungsergebnissen hingegen bedarf es einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen, bei der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen, damit der VwGH die Entscheidung des VwG auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüfen kann vergleiche VwGH 25.5.2016, 2013/06/0097, mwN).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190149.L01

Im RIS seit

05.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2020

Dokumentnummer

JWR_2019190149_20190925L01