§ 38a Abs. 2 BDG 1979 sieht unter den dort in Verbindung mit Abs. 1 legcit vorgesehenen Voraussetzungen eine kraft GesetzesParagraph 38 a, Absatz 2, BDG 1979 sieht unter den dort in Verbindung mit Absatz eins, legcit vorgesehenen Voraussetzungen eine kraft Gesetzes
eintretende (arg.: gilt ... als verfügt) Versetzung vor, ohne dass
hiezu die Erlassung eines Rechtsgestaltungsbescheides im Verständnis des § 38 Abs. 7 erster Halbsatz BDG 1979 erforderlich wäre.hiezu die Erlassung eines Rechtsgestaltungsbescheides im Verständnis des Paragraph 38, Absatz 7, erster Halbsatz BDG 1979 erforderlich wäre.