Verwaltungsgerichtshof
19.10.2016
Ra 2016/12/0073
Paragraph 38 a, Absatz 2, BDG 1979 sieht unter den dort in Verbindung mit Absatz eins, legcit vorgesehenen Voraussetzungen eine kraft Gesetzes
eintretende (arg.: gilt ... als verfügt) Versetzung vor, ohne dass
hiezu die Erlassung eines Rechtsgestaltungsbescheides im Verständnis des Paragraph 38, Absatz 7, erster Halbsatz BDG 1979 erforderlich wäre.