Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0073

Rechtssatz

Paragraph 38 a, Absatz 2, BDG 1979 sieht unter den dort in Verbindung mit Absatz eins, legcit vorgesehenen Voraussetzungen eine kraft Gesetzes

eintretende (arg.: gilt ... als verfügt) Versetzung vor, ohne dass

hiezu die Erlassung eines Rechtsgestaltungsbescheides im Verständnis des Paragraph 38, Absatz 7, erster Halbsatz BDG 1979 erforderlich wäre.