Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/12/0084

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2009/12/0084

Entscheidungsdatum

12.05.2010

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Mit der bloß formellen Zuweisung eines Arbeitsplatzes, der wiederum mehrere sachlich verschiedene Arbeitsplätze in sich vereint, ist dem Erfordernis der Bekanntgabe eines konkret bestimmten, in die Organisation (allenfalls auch mehrerer Dienststellen) integrierten Arbeitsplatzes nicht entsprochen, sondern würden dem Beamten auf diesem Weg vielmehr mehrere verschiedene Arbeitsplätze zugewiesen werden, was in klarem Widerspruch zu Paragraph 36, Absatz eins, BDG 1979 stünde vergleiche hg. E vom 20. Mai 2009, Zl. 2008/12/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009120084.X04

Im RIS seit

18.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017

Dokumentnummer

JWR_2009120084_20100512X04

Rechtssatz für Ra 2016/12/0061

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0061

Entscheidungsdatum

27.04.2017

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §36 Abs1 idF 2002/I/087;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2017/12/0027 B 27. April 2017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/12/0084 E 12. Mai 2010 RS 4

Stammrechtssatz

Mit der bloß formellen Zuweisung eines Arbeitsplatzes, der wiederum mehrere sachlich verschiedene Arbeitsplätze in sich vereint, ist dem Erfordernis der Bekanntgabe eines konkret bestimmten, in die Organisation (allenfalls auch mehrerer Dienststellen) integrierten Arbeitsplatzes nicht entsprochen, sondern würden dem Beamten auf diesem Weg vielmehr mehrere verschiedene Arbeitsplätze zugewiesen werden, was in klarem Widerspruch zu Paragraph 36, Absatz eins, BDG 1979 stünde vergleiche hg. E vom 20. Mai 2009, Zl. 2008/12/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016120061.L06

Im RIS seit

01.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Dokumentnummer

JWR_2016120061_20170427L06