Die Zuerkennung eines Einheitssatzes ist in den §§ 47ff VwGG und der VwGH-AufwandersatzV 2014 nicht vorgesehen.Die Zuerkennung eines Einheitssatzes ist in den Paragraphen 47 f, f, VwGG und der VwGH-AufwandersatzV 2014 nicht vorgesehen.