Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18760 A/2013
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2011/03/0160
Entscheidungsdatum
19.12.2013
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §31a Abs2 Z5;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0162
2011/03/0165
2011/03/0164
Rechtssatz
Der Nachweis, wonach eine Person die Voraussetzungen des § 31a Abs 2 Z 5 EisenbahnG 1957 erfüllen würde, kann durch den bloßen Hinweis in einer Stellungnahme des Projektwerbers, wonach der Sachverständige von der Behörde zu einem früheren Zeitpunkt für das Fachgebiet "Eisenbahnbetrieb" allgemein beeidet worden sei, nicht ersetzt werden.Der Nachweis, wonach eine Person die Voraussetzungen des Paragraph 31 a, Absatz 2, Ziffer 5, EisenbahnG 1957 erfüllen würde, kann durch den bloßen Hinweis in einer Stellungnahme des Projektwerbers, wonach der Sachverständige von der Behörde zu einem früheren Zeitpunkt für das Fachgebiet "Eisenbahnbetrieb" allgemein beeidet worden sei, nicht ersetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X02
Im RIS seit
17.02.2014
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019
Dokumentnummer
JWR_2011030160_20131219X02