Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/03/0160 E 19. Dezember 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Der Nachweis, wonach eine Person die Voraussetzungen des Paragraph 31 a, Absatz 2, Ziffer 5, EisenbahnG 1957 erfüllen würde, kann durch den bloßen Hinweis in einer Stellungnahme des Projektwerbers, wonach der Sachverständige von der Behörde zu einem früheren Zeitpunkt für das Fachgebiet "Eisenbahnbetrieb" allgemein beeidet worden sei, nicht ersetzt werden.