Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2013

Geschäftszahl

2011/03/0160

Rechtssatz

Der Nachweis, wonach eine Person die Voraussetzungen des Paragraph 31 a, Absatz 2, Ziffer 5, EisenbahnG 1957 erfüllen würde, kann durch den bloßen Hinweis in einer Stellungnahme des Projektwerbers, wonach der Sachverständige von der Behörde zu einem früheren Zeitpunkt für das Fachgebiet "Eisenbahnbetrieb" allgemein beeidet worden sei, nicht ersetzt werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/03/0162

2011/03/0165

2011/03/0164

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X02