Verwaltungsgerichtshof
19.12.2013
2011/03/0160
Der Nachweis, wonach eine Person die Voraussetzungen des Paragraph 31 a, Absatz 2, Ziffer 5, EisenbahnG 1957 erfüllen würde, kann durch den bloßen Hinweis in einer Stellungnahme des Projektwerbers, wonach der Sachverständige von der Behörde zu einem früheren Zeitpunkt für das Fachgebiet "Eisenbahnbetrieb" allgemein beeidet worden sei, nicht ersetzt werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0162
2011/03/0165
2011/03/0164
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X02