Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ro 2014/03/0023
Entscheidungsdatum
09.09.2015
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/07/0233 E 18. Dezember 2014 RS 2
Stammrechtssatz
Wenn der Spruch eines Bescheides - für sich allein betrachtet - Zweifel an seinem Inhalt aufkommen lässt und dieser Inhalt somit nicht eindeutig ist, kann und muss (zunächst) die Begründung des Bescheides zur Deutung des Spruchs herangezogen werden.
Schlagworte
Spruch und Begründung
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014030023.J04
Im RIS seit
09.10.2015
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016
Dokumentnummer
JWR_2014030023_20150909J04