Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/07/0233 E 18. Dezember 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der Spruch eines Bescheides - für sich allein betrachtet - Zweifel an seinem Inhalt aufkommen lässt und dieser Inhalt somit nicht eindeutig ist, kann und muss (zunächst) die Begründung des Bescheides zur Deutung des Spruchs herangezogen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021110165.L01