Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18871 A/2014
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2013/12/0154
Entscheidungsdatum
23.06.2014
Index
68/01 Behinderteneinstellung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/12/0156
2013/12/0155
Rechtssatz
War eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem selbstständigen Rechtsgrund der Äußerungen von Vorgesetzten nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens, so können solche Ansprüche aus dem Grunde des § 7l Abs. 1 erster Satz BEinstG nicht mit Erfolg geltend gemacht werden (vgl. E 10. Oktober 2012, 2010/12/0198).War eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem selbstständigen Rechtsgrund der Äußerungen von Vorgesetzten nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens, so können solche Ansprüche aus dem Grunde des Paragraph 7 l, Absatz eins, erster Satz BEinstG nicht mit Erfolg geltend gemacht werden vergleiche E 10. Oktober 2012, 2010/12/0198).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120154.X08
Im RIS seit
24.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2013120154_20140623X08