Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2012/12/0139
Entscheidungsdatum
16.09.2013
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Die im Bescheid ausgesprochene (negative) Feststellung bezüglich Beitragsleistungen zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse erweist sich schon deshalb als unzulässig, weil diese außerhalb jeglicher gesetzlichen Ermächtigung erfolgte und im Hinblick auf die Rechtsstellung der Beamtin, der weder eine Beitragspflicht gegenüber der betrieblichen Vorsorgekasse noch ein Anspruch auf Rückerstattung allfälliger Beiträge zukommt, ein öffentliches Interesse oder ein privates Interesse an einer solchen Feststellung nicht gegeben ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120139.X05
Im RIS seit
23.10.2013
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013
Dokumentnummer
JWR_2012120139_20130916X05