Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2012/12/0111
Entscheidungsdatum
13.03.2013
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Rechtssatz
Die Gebührlichkeit einer Ergänzungszulage gemäß § 36b GehG 1956 setzt gerade das Vorliegen einer bloß vorläufigen, und nicht einer dauernden Betrauung mit einem Arbeitsplatz voraus.Die Gebührlichkeit einer Ergänzungszulage gemäß Paragraph 36 b, GehG 1956 setzt gerade das Vorliegen einer bloß vorläufigen, und nicht einer dauernden Betrauung mit einem Arbeitsplatz voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120111.X02
Im RIS seit
12.04.2013
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Dokumentnummer
JWR_2012120111_20130313X02