Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.2013

Geschäftszahl

2012/12/0111

Rechtssatz

Die Gebührlichkeit einer Ergänzungszulage gemäß Paragraph 36 b, GehG 1956 setzt gerade das Vorliegen einer bloß vorläufigen, und nicht einer dauernden Betrauung mit einem Arbeitsplatz voraus.