Verwaltungsgerichtshof
19.02.2020
Ra 2019/12/0059
GRS wie 2012/12/0111 E 13. März 2013 RS 2
Die Gebührlichkeit einer Ergänzungszulage gemäß Paragraph 36 b, GehG 1956 setzt gerade das Vorliegen einer bloß vorläufigen, und nicht einer dauernden Betrauung mit einem Arbeitsplatz voraus.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120059.L01