Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des § 78 Abs 2 GewO 1994 beseitigt wurden.Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des Paragraph 78, Absatz 2, GewO 1994 beseitigt wurden.