Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2010/07/0155
Entscheidungsdatum
24.03.2011
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz
Rechtssatz
Dass eine wasserrechtliche Bewilligung den Pächtern erteilt wird, gleichzeitig aber das Wasserbenutzungsrecht mit dem Eigentum an diesen Grundstücken verbunden sein soll, deren Eigentümer nicht die Bewilligungsinhaber sind, ist ausgeschlossen (vgl. E 29. Mai 2008, 2007/07/0133).Dass eine wasserrechtliche Bewilligung den Pächtern erteilt wird, gleichzeitig aber das Wasserbenutzungsrecht mit dem Eigentum an diesen Grundstücken verbunden sein soll, deren Eigentümer nicht die Bewilligungsinhaber sind, ist ausgeschlossen vergleiche E 29. Mai 2008, 2007/07/0133).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von
Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070155.X01
Im RIS seit
22.04.2011
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2011
Dokumentnummer
JWR_2010070155_20110324X01