Verwaltungsgerichtshof
24.03.2011
2010/07/0155
Dass eine wasserrechtliche Bewilligung den Pächtern erteilt wird, gleichzeitig aber das Wasserbenutzungsrecht mit dem Eigentum an diesen Grundstücken verbunden sein soll, deren Eigentümer nicht die Bewilligungsinhaber sind, ist ausgeschlossen vergleiche E 29. Mai 2008, 2007/07/0133).