Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2011

Geschäftszahl

2010/07/0155

Rechtssatz

Dass eine wasserrechtliche Bewilligung den Pächtern erteilt wird, gleichzeitig aber das Wasserbenutzungsrecht mit dem Eigentum an diesen Grundstücken verbunden sein soll, deren Eigentümer nicht die Bewilligungsinhaber sind, ist ausgeschlossen vergleiche E 29. Mai 2008, 2007/07/0133).