Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2010/07/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2010/07/0076

Entscheidungsdatum

23.02.2012

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Wenn wesentliche Teile einer Wasserbenutzungsanlage grundfest in dem Sinn sind, dass sie ihrer Zweckbestimmung nach nicht an einen anderen Ort bewegt werden sollen, kommt eine Sonderrechtsfähigkeit der Anlage nur in Betracht, wenn sie als Superädifikat errichtet wurde oder Zubehör zu einem Baurecht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070076.X02

Im RIS seit

16.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2012

Dokumentnummer

JWR_2010070076_20120223X02