Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2012/03/0178
Entscheidungsdatum
21.10.2014
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/03/0018 B 19. April 2012 RS 2
Stammrechtssatz
Dass der Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft durch das Eisenbahnbauprojekt eine Verschlechterung seiner Straßenverkehrsanbindung im öffentlichen Straßenverkehrsnetz befürchtet, zeigt eine mittelbare Beeinträchtigung auf. Derartige mittelbare Beeinträchtigungen begründen jedoch keine subjektiv öffentlichen Rechte des Eigentümers, die von ihm im Genehmigungsverfahren geltend gemacht werden können.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und
Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde
Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint
keineBESCHWERDELEGITIMATION
öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012030178.X02
Im RIS seit
04.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014
Dokumentnummer
JWR_2012030178_20141021X02