Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2014

Geschäftszahl

2012/03/0178

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/03/0018 B 19. April 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Dass der Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft durch das Eisenbahnbauprojekt eine Verschlechterung seiner Straßenverkehrsanbindung im öffentlichen Straßenverkehrsnetz befürchtet, zeigt eine mittelbare Beeinträchtigung auf. Derartige mittelbare Beeinträchtigungen begründen jedoch keine subjektiv öffentlichen Rechte des Eigentümers, die von ihm im Genehmigungsverfahren geltend gemacht werden können.