Verwaltungsgerichtshof
21.10.2014
2012/03/0178
GRS wie 2010/03/0018 B 19. April 2012 RS 2
Dass der Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft durch das Eisenbahnbauprojekt eine Verschlechterung seiner Straßenverkehrsanbindung im öffentlichen Straßenverkehrsnetz befürchtet, zeigt eine mittelbare Beeinträchtigung auf. Derartige mittelbare Beeinträchtigungen begründen jedoch keine subjektiv öffentlichen Rechte des Eigentümers, die von ihm im Genehmigungsverfahren geltend gemacht werden können.