Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2012

Geschäftszahl

2010/03/0018

Rechtssatz

Dass der Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft durch das Eisenbahnbauprojekt eine Verschlechterung seiner Straßenverkehrsanbindung im öffentlichen Straßenverkehrsnetz befürchtet, zeigt eine mittelbare Beeinträchtigung auf. Derartige mittelbare Beeinträchtigungen begründen jedoch keine subjektiv öffentlichen Rechte des Eigentümers, die von ihm im Genehmigungsverfahren geltend gemacht werden können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2012:2010030018.X02