Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/02/0204

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

90/02/0204

Entscheidungsdatum

15.05.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dem Besch ist zuzugeben, daß seine bei der Strafbemessung gemäß Paragraph 19, Absatz 2, VStG mitzuberücksichtigenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse ungünstig sind. Daraus folgt aber nicht schon, daß er etwa Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe hatte, da Paragraph 19, VStG nicht ausschließlich auf diese Umstände abstellt.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020204.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1990020204_19910515X04

Rechtssatz für 94/02/0183

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/02/0183

Entscheidungsdatum

12.04.1996

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 4

Stammrechtssatz

Dem Besch ist zuzugeben, daß seine bei der Strafbemessung gemäß Paragraph 19, Absatz 2, VStG mitzuberücksichtigenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse ungünstig sind. Daraus folgt aber nicht schon, daß er etwa Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe hatte, da Paragraph 19, VStG nicht ausschließlich auf diese Umstände abstellt.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020183.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1994020183_19960412X03

Rechtssatz für 95/09/0190

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

95/09/0190

Entscheidungsdatum

07.05.1996

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 4

Stammrechtssatz

Dem Besch ist zuzugeben, daß seine bei der Strafbemessung gemäß Paragraph 19, Absatz 2, VStG mitzuberücksichtigenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse ungünstig sind. Daraus folgt aber nicht schon, daß er etwa Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe hatte, da Paragraph 19, VStG nicht ausschließlich auf diese Umstände abstellt.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995090190.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011

Dokumentnummer

JWR_1995090190_19960507X01

Rechtssatz für 95/09/0191

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

95/09/0191

Entscheidungsdatum

07.05.1996

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 4

Stammrechtssatz

Dem Besch ist zuzugeben, daß seine bei der Strafbemessung gemäß Paragraph 19, Absatz 2, VStG mitzuberücksichtigenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse ungünstig sind. Daraus folgt aber nicht schon, daß er etwa Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe hatte, da Paragraph 19, VStG nicht ausschließlich auf diese Umstände abstellt.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995090191.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1995090191_19960507X01

Rechtssatz für 2009/09/0150

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2009/09/0150

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/02/0204 E 15. Mai 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Dem Besch ist zuzugeben, daß seine bei der Strafbemessung gemäß Paragraph 19, Absatz 2, VStG mitzuberücksichtigenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse ungünstig sind. Daraus folgt aber nicht schon, daß er etwa Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe hatte, da Paragraph 19, VStG nicht ausschließlich auf diese Umstände abstellt.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009090150.X03

Im RIS seit

22.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2010

Dokumentnummer

JWR_2009090150_20090916X03